Onlineshop rechtssicher machen: Widerrufsbutton richtig umsetzen

Bild: 7thSENSE, Microsoft Copilot

Online-Bestellungen zu widerrufen, ist für viele Verbraucher bisher unnötig kompliziert. Mit dem neuen Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung das ändern: Ein elektronischer Widerrufsbutton soll den Widerruf per Klick ermöglichen und gleichzeitig die bürokratischen Hürden rund um Rücksendungen deutlich reduzieren. Welche Unternehmen davon betroffen sind und wie Sie jetzt am besten vorgehen, erklären wir im folgenden Blogbeitrag.

 

Für wen wird der Widerrufsbutton Pflicht?

Die Grundlage bildet ein neuer Gesetzesentwurf auf Basis von EU-Richtlinien. Ab dem 19. Juni 2026 müssen bestimmte Unternehmen den elektronischen Widerrufsbutton verpflichtend einbauen: überall dort, wo Online-Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden (B2C) und ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt.

Dazu zählen unter anderem:

  • Onlineshops für Warenverkäufe
  • Anbieter digitaler Dienstleistungen, z. B. Online-Kurse
  • Subscription- und Abo-Plattformen
  • Vermittler von Finanzdienstleistungen

Die Regelung betrifft alle Online-Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden. Für Verbraucher wird es damit deutlich leichter, ihr 14-tägiges Widerrufsrecht schnell und ohne Umwege auszuüben.

 

Für wen ist der Widerrufsbutton nicht verpflichtend?

Grundsätzlich gilt: Die Pflicht greift nur bei online abgeschlossenen Verträgen, nicht bei Käufen vor Ort. Außerdem gibt es ein paar Ausnahmen, für die der Widerrufsbutton nicht erforderlich ist:

  • B2B-Onlineshops, da Unternehmer kein Widerrufsrecht haben
  • Individuell angefertigte Produkte, z. B. über Etsy
  • Digitale Produkte wie Software oder Templates, wenn Verbraucher bereits beim Download aktiv auf ihr Widerrufsrecht verzichten

Wichtig: Wird der Widerrufsbutton gar nicht oder fehlerhaft eingebunden, kann das schnell teuer werden. Mögliche Folgen sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände, Bußgelder von Behörden oder sogar Schadensersatzforderungen. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist verlängern, was bedeutet, dass Verbraucher auch deutlich später noch vom Vertrag zurücktreten können.

 

Was müssen Onlineshops jetzt konkret tun?

Der Widerrufsbutton folgt einem einfachen dreistufigen Ablauf, ähnlich wie der bereits bekannte Kündigungsbutton. Damit alles rechtskonform läuft, sollten Shops folgende Punkte beachten:

1. Anforderungen an den Button bzw. die Widerrufsfunktion:

  • Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist jederzeit erreichbar sein.
  • Auch Gastbestellungen dürfen kein Hindernis sein: Zugriff ohne Login muss möglich sein.
  • Die Funktion sollte gut sichtbar platziert sein, z. B. farblich markiert im Footer.
  • Die Beschriftung muss klar und eindeutig sein, etwa „Vertrag widerrufen“. Begriffe wie „Kontakt“ oder „Stornieren“ gelten als zu vage und können Abmahnungen auslösen.
  • Es muss nicht zwingend ein Button sein: die Gesetzgebung spricht von einer „Widerrufsfunktion“. Ein deutlich hervorgehobener Link kann also ebenfalls ausreichen.

2. Widerrufserklärung ausfüllen

Nach dem Klick landen Verbraucher auf einer Bestätigungsseite, auf der sie alle nötigen Angaben eintragen können, damit der Vertrag eindeutig zugeordnet werden kann. Der Widerruf gilt als erklärt, sobald das Formular abgeschickt wurde.

3. Eingangsbestätigung verschicken

Direkt nach Absenden des Widerrufs muss das Unternehmen eine sofortige Bestätigung auf einen dauerhaften Datenträger versenden, in der Praxis meist per automatisierter E-Mail.

 

So setzen Sie die neuen Vorgaben frühzeitig und effizient um

  • DSGVO im Blick behalten: Sammeln Sie nur die Daten, die für den Widerruf wirklich nötig sind, etwa Name, Vertrags-ID und das gewünschte Kommunikationsmittel für die Bestätigung. Datensparsamkeit bleibt oberstes Prinzip.

  • Einfache Bereitstellung reicht aus: Der Widerrufsbutton muss nicht individuell pro Kunde oder nach verbleibender Frist angepasst werden. Das spart Ihnen eine aufwändige technische Umsetzung.

  • Produkt- und Servicepalette prüfen: Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Welche Ihrer Produkte oder Dienstleistungen fallen unter die neuen Regelungen? Besonders sensibel sind Branchen wie Finanzdienstleistungen, die laut Entwurf manipulative UX-Elemente und unnötig lange Klickpfade unbedingt vermeiden müssen. Informieren Sie sich früh über die Vorgaben Ihrer Branche.

  • User Experience unkompliziert halten: Wenn Verbraucher mehrere Verträge gleichzeitig widerrufen möchten, hilft eine klare Bestellübersicht. So können einzelne Bestandteile problemlos ausgewählt werden und nur die widerrufbaren Verträge landen im Prozess.

  • Barrierefreiheit garantieren: Stellen Sie sicher, dass der Button die EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit erfüllt und für Nutzer mit Einschränkungen leicht zugänglich ist. Wie Sie diese auf Ihrer Website umsetzen, erklären wir genauer in unserem Blogbeitrag “Barrierefreiheit im Web - Warum Onlineshops umrüsten müssen”.

 

Widerrufsbutton clever nutzen: Chancen für Ihren Onlineshop

Sehen Sie die neue Pflicht nicht nur als Vorgabe, sondern als Chance, Vertrauen und Kundenzufriedenheit zu stärken. Ein elektronischer Widerrufsbutton sorgt für mehr Transparenz und ein besseres Einkaufserlebnis.

Der finale Gesetzestext wird bis zum 19. Dezember 2025 erwartet. Wir empfehlen, danach zeitnah mit der Umsetzung zu starten, damit Ihr Shop am 19. Juni 2026 bereit ist. Wer den Button früh einbindet, vermeidet spätere Fehler, sichert einen reibungslosen Kundenservice und profitiert langfristig von zufriedenen Kunden.

Sind Sie noch unsicher bei der technischen Umsetzung des Widerrufbuttons? Wir von 7thSENSE unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular!